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Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende und der stellvertretende bzw.
die stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne von
§ 26 BGB.
Sie
sind jeweils allein vertretungsberechtigt;
für
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von jeweils über 25.000
€ sind nur beide Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Der
Vorstand kann beschließen, dass die Mitgliedsrechte des Vereins
in anderen Körperschaften von einem namentlich zu benennenden
anderen Vorstandsmitglied durch Vollmacht mit voller Außenwirkung
jeweils allein wahrgenommen werden kann.
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Der
Vorstand leitet den Verein.
Er
unterstützt, berät und überwacht die vereinseigenen
Einrichtungen und Gliederungen hinsichtlich ihrer
Aufgabenerledigung, der Erfüllung der Satzung und der Beachtung
gesetzlicher Vorschriften.
Er
stellt den Wirtschaftsplan auf und bestellt zur Prüfung des
Jahresabschlusses einen vereidigten Prüfer bzw. eine vereidigte
Prüferin.
Er
erledigt alle ihm durch die Satzung und die Mitgliederversammlung
übertragenen Aufgaben.
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Die
Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre.
Er
bleibt jedoch im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt
ist.
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Vorstandssitzungen
finden nach Bedarf statt.
Sie
werden vom Vorsitzenden bzw. von der Vorsitzenden mindestens eine
Woche vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in
Textform einberufen.
Die
Sitzungen des Vorstands können in Präsenz, im Wege
barrierefreier elektronischer Kommunikation oder in einer
Mischform (hybrid) stattfinden.
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Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen.
Beschlüsse
können auch barrierefrei in Textform im Umlaufverfahren gefasst
werden.
Die
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Bei
Stimmengleichheit zählt die Stimme der Vorsitzenden bzw. des
Vorsitzenden doppelt.
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Protokolle
der Vorstandssitzungen sind umgehend, spätestens mit der
Einladung zur nächsten Vorstandssitzung den Vorstandsmitgliedern
bekanntzugeben und in dieser zu genehmigen.
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Der
Vorstand kann Arbeitsgruppen bilden, die die Aufgabe haben, seine
Beratungen und Beschlüsse zu bestimmten Sachgebieten
vorzubereiten.
Diesen
Arbeitsgruppen können auch Personen außerhalb des Vorstands
angehören.